
By Armin Schwenke
Wechsel der Gewinnermittlungsart von § four Abs. three zu § four Abs. 1 EStG
Inhalt
Einleitung
Mögliche Ursachen für einen Wechsel
Überschreiten der Grenzen
Freiwilliger Wechse
Begünstigungen gem. § 11a und § 10 EStG bis 31.12.2009
Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG ab 1.1.2010
Grundfreibetrag
Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Folgen der Novellierung des § 10 EStG
Beendigung des Betriebs oder Teilbetriebs
Steuerliche Konsequenzen
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen § four Abs. three EStG und § four Abs. 1 EStG
Gemeinsamkeiten
Unterschiede
Vorgangsweise bei einem Wechsel
Zeitpunkt des Wechsels
Zu- und Abschläge
Die Steuerliche Behandlung des Übergangsergebnisses
Übergangsgewinne
Begünstigungen der Übergangsgewinne
Übergangsverluste
Die Umsatzsteuer bei einem Wechsel
Wechsel von § four Abs. 1 EStG zu § four Abs. three EStG
Gründe für einen Wechsel
Zu- bzw. Abschläge
Beispiel
Resümee
Gegenstand dieser Arbeit ist der Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § four Abs. three EStG zum Betriebsvermögensvergleich nach § four Abs. 1 EStG. Die zentralen Normen für § four EStG Ermittler knüpfen an die Buchführungsgrenzen der §§ 124 und one hundred twenty five BAO bzw. § 189 UGB. § four Abs. 10 EStG regelt die allgemeinen Grundsätze der steuerliche Folgen eines Wechsels der Gewinnermittlungsart.
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte artwork der Gewinnermittlung, steht jedoch unter dem Postulat der Identität des Totalgewinns. Dieser Grundsatz besagt, dass der steuerliche Gewinn eines Betriebes unabhängig von der Gewinnermittlungsart vom Beginn bis zur Beendigung der betrieblichen Tätigkeit gleich hoch sein muss. Daraus ergibt sich, dass bei einem Wechsel vom Zu- und Abflussprinzip zum Realisationsprinzip bestimmte Zu- und Abschläge erforderlich sind, damit Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Realisierungszeitpunkte nicht doppelt oder überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Unabhängig von etwaigen Gewinnkorrekturen ist außerdem eine Übergangsbilanz zu erstellen, um eine Anfangsbilanz für den Betriebsvermögensvergleich zu schaffen, in der das gesamte Betriebsvermögen erfasst und bewertet wird.
Ziel dieser Arbeit ist eine übersichtliche Darstellung aller notwendigen Schritte, die bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zum Betriebsvermögensvergleich notwendig sind, diese zu erklären. Die steuerlichen Folgen sollen erläutert und in einem Beispiel veranschaulicht werden.
Die vorangestellten Ausführungen haben im Überblick dargestellt, dass die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung eine vereinfachte paintings der Gewinnermittlung ist. Folglich sind bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart bestimmte Positionen, die bei der Gewinnermittlung nach § four Abs. 1 EStG erforderlich sind, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung jedoch der Einfachheit halber weggelassen werden, durch Zu- und Abschläge zu korrigieren. guy erstellt eine Übergangsbilanz, die zugleich die Anfangsbilanz der neuen Gewinnermittlungsart darstellt. In einem weiteren Schritt wird dann das Übergangsergebnis ermittelt; ergibt die Summe der Zu- und Abschläge einen Gewinn, so stehen diesem bestimmte Begünstigungen zu. Ein Verlust ist über die nächste sieben Gewinnermittlungszeiträume aufzuteilen. Meines Erachtens kann guy jedoch feststellen, dass Veräußerungsgewinne durch die Regelung des § 37 EStG bzw. den Freibetrag gem. § 24 Abs. four EStG weitaus mehr begünstigt sind als Übergangsgewinne bei einem entweder zwangsweisen oder (eher unwahrscheinlichen) freiwilligen Wechsel der Gewinnermittlungsart.
Durch das Steuerreformgesetz 2009 und die dadurch verbundene Änderung des Gewinnfreibetrags nach § 10 EStG fällt meiner Auffassung nach eine der wesentlichen Ursachen weg freiwillig Bücher zu führen. Der Freibetrag gilt nun für alle betrieblichen Einkünfte und alle Gewinnermittlunsarten.
Studienarbeit
Universität Salzburg 2010
Autor: Armin Schwenke (Pseudonym dokumente-online.com)