
By John Sellars
By John Sellars
By Martin Hagemeier
An dieses erste Kapitel, welches die Problemstellung erörtert, schließt sich in den Kapiteln 2-5 eine kritische Auseinandersetzung mit den Ansichten seiner Vorgänger an. Diese Auseinandersetzungen bilden allerdings nicht die Grundlage, für die im zweiten Buch aufgestellte Definition der Seele. Vielmehr greift Aristoteles dort auf sein Verständnis von ousía zurück, wie er es in den Metaphysikschriften erklärte, um mit Hilfe seines aus der Metaphysik übernommenen Hylemorphismus, anhand der zentralen Begriffe von hyle, morphe, dýnamis und entelécheia zur Definition der Seele zu gelangen.
Die in Buch II gemachte Definition der Seele bereitet aber nun mehrere Probleme: Zum einen ist es der Charakter der "Vorlesungsnotizen", der ein Nachvollziehen der Beweisstruktur erschwert. Dabei soll durch Rückgriffe, auf anderen Orts getroffene Bestimmungen, das Verständnis des Textes erleichtert werden. Zum anderen gibt es in Buch II mindestens zwei verschiedene Ansätze zu einer Definition der Seele. Deren Ansprüche und Funktionen werden untersucht und falls möglich in einen gemeinsamen Zusammenhang gestellt.
Eines der berühmtesten Probleme in Aristoteles De Anima ist die Umschreibung der Seele, mit Hilfe des Begriffs der "próte entelécheia". Dieser ist zugleich auch ein gutes Beispiel für Aristoteles dangle zu Begriffsbildungen, die häufig nur an vereinzelten Stellen auftauchen und ein Verständnis des Textes erschweren. Demzufolge befasst sich auch ein großer Teil der Literatur mit dieser Definition der Seele als próte entelécheia.
By Michael Bland, Archbishop Simmons
By Ernest L. Fortin,Marc A. LePain
By Francis MacDonald Cornford
By Malcolm Schofield
By Greg Recco
By Christos Evangeliou
By Kurt Seelmann
Der Band befasst sich zunächst mit der aktuellen systematischen Debatte um eine philosophische Begründung und eine Universalisierung unverlierbarer und unveräusserlicher Menschenrechte, die unabhängig sind von innerstaatlicher oder international-überstaatlicher Positivierung, die additionally in ihrer Geltung nicht bestimmt sein sollen durch einen Akt menschlicher Gesetzgebung. Ist eine solche nicht-positive Begründung von – auch noch universell geltenden – Menschenrechten konstruktiv überhaupt möglich und wenn ja, wie müsste eine solche Begründung aussehen, um uns überzeugen zu können? Weiter geht es um den historischen Hintergrund der Menschenrechtsdebatte. Denn es ist für das Verständnis des heutigen Begriffs von Menschenrechten unverzichtbar, nach all jenen inhaltlichen Elementen – etwa bei den Sophisten, bei Aristoteles, bei den Stoikern sowie im Mittelalter und in der frühen Neuzeit – zu forschen, aus denen sich später unser heutiges Verständnis des Begriffs der Menschenrechte zusammengesetzt hat. Aber auch ein formeller Aspekt wie die keineswegs selbstverständliche Bedeutungszunahme der Konzeption von „subjektiven Rechten" spielt bei der Herausbildung dieses Verständnisses eine wichtige Rolle.
By Stavros Tsitsiridis